Veröffentlichungen aus den
Genealogische Archiv
Kreplin
(ISSN 0936-8914)
Herausgeber: Klaus-Dieter Kreplin, zum Nordhang 5, D-58313
Herdecke
©11.2005 Klaus-Dieter Kreplin
Das hier in umgearbeiteter und ergänzter Form vorgelegte Verzeichnis pommerscher Städte, Gemeinden, Wohnplätze usw. basiert auf dem "Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Bd. IV: Provinz Pommern" von 1932. Damit ist zugleich gesagt, daß hier (in Anlehnung an "Altpreußen") nur "Altpommern" behandelt wird, also die preußische Provinz Pommern in den Außengrenzen, wie sie praktisch von 1818 bis 1938 bestanden haben, ohne die ehemals grenzmärkischen und neumärkischen Gebiete, die zwischen 1938 und 1945 zu Pommern geschlagen wurden. Andererseits umfaßt es im Gegensatz zu anderen Veröffentlichungen das ganze historische Pommern, nicht nur jeweils die heute zu Deutschland bzw. Polen gehörigen Teile.
Das vorgelegte Verzeichnis ist aufbereitet und umgearbeitet worden für die heute im Mittelpunkt stehenden Fragen: Wo ein bestimmter Ort oder Wohnplatz lag, zu welchem Kreis er gehörte, welche Personenstandsunterlagen für ihn noch vorhanden sind. Entsprechend kam ein photomechanischer Nachdruck nicht in Betracht, weil von vielen der heutigen Benutzer die darin verwendete Fraktur-Schrift oft nur noch mit Mühe gelesen werden kann.
Besondere Maßnahmen wurden getroffen, um die Benutzbarkeit zu erhöhen. Hierzu wurde der Aufbau gegenüber der Vorlage geändert. Zu jedem aufgeführten Wohnplatz sollten direkt die zuständige Gemeinde, das evangelische und katholische Kirchspiel, der Standesamtsbezirk und das zuständige Amtsgericht (das seinerzeit. die Zweitschriften der Standesregister und davor die Kirchenbuch-Duplikate erhielt) ermittelt werden können. Die Suche entlang der Verwaltungszuordnung zu Kreisen und Gemeinden wurde demgegenüber als sekundär angesehen und das entsprechende Verzeichnis daher in komprimierterer Form abgedruckt. Als Ergebnis war es dann notwendig, den Teil mit dem alphabetischen Verzeichnis wegen des großen Umfangs als eigenen Band zu drucken.
Der besseren Benutzbarkeit dient auch die Aufnahme der verschiedenen Schreibformen eines Ortes (z.B. "Groß Tuchen" und "Tuchen, Groß"). Diese wurden aus dem alphabetischen Teil der Vorlage mit übernommen und eingearbeitet, ferner sind dort fehlende Varianten ergänzt worden. Dadurch ist ein Ort leichter zu finden, wenn nicht die genaue Namensform bekannt ist. Ebenfalls eigearbeitet worden ist für die Städte und Landgemeinden, welche Eingemeindungen, Zusammenlegungen und Umbenennungen im Zeitraum 1920 bis 1944 durchgeführt wurden. Diese Angaben sind dem Verzeichnis der "Namensänderungen ehemals preußischer Gemeinden von 1850 bis 1942 (mit Nachträgen bis 1950)" von /Verdenhalven / entnommen.
Bei der Bearbeitung und auch bei der eigenen Benutzung erwies es sich als sinnvoll, für die nicht mit dem historischen Pommern vertrauten Benutzer die nicht mit abgedruckten Angaben zu den Regierungsbezirken hinzuzunehmen. Ergänzend sind auch die verschiedenen Änderungen im Zeitraum 1920-1944 mit aufgenommen worden (siehe Kapitel IV), nicht zuletzt weil sich bei einer späteren Prüfung ergab, daß die in die Kapitel II und III eingearbeiteten Änderungen nach /Verdenhalven/ unvollständig sind. Zur Abrundung wurden dann noch Angaben zur Teilungsline Pommerns zwischen Deutschland oder zu Polen ergänzt. Auf eine Gegenüberstellung der polnischen und deutschen Ortsnamen glaubten wir verzichten zu können, da das für die Wohnplätze aus Aufwands- und Umfangsgründen nicht möglich war, andererseits aber gut zugängliche und teilweise sehr detaillierte derartige Verzeichnisse existieren (z.B. von /Küster/, /Gutzmerow/, /Kaemmerer/ und von polnischer Seite /Rospond/).
In Kapitel II des Ortsverzeichnisses wird der örtliche Zusammenhang zwischen den einzeln in Kapitel III aufgeführten Gemeindeeinheiten wiedergegeben. Es wird in verkürzter Form dargestellt, welche Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke in einem bestimmten Kreis liegen und welche Wohnplätze bzw. Wohnplatzteile jeweils zu einer Gemeinde gehören, ohne Nennung der Kirchspiele, Standesamtsbezirke und Amtsgerichte.
Kapitel III, gedruckt als Teil B, enthält, alphabetisch geordnet, alle Gemeindeeinheiten der Provinz Pommern (Städte, Landgemeinden, Gutsbezirke, Wohnplätze und Wohnplatzteile) mit ihrem Ortsnamen, gegebenenfalls der Gemeinde, dem Kreis, den evangelischen und katholischen Kirchspielen, den Standesamtsbezirken und den Amtsgerichten, zu denen sie gehören. Auch Varianten von Ortsnamen sind leicht ersichtlich. Die gefundene Variante zeigt dann ohne nochmaliges Blättern (Verweise) alle dazugehörigen Informationen.
Im Kapitel IV sind Ergänzungen zusammengestellt, die die Gestalt und Entwicklung der Provinz Pommern im betrachteten Zeitraum von 1920 bis 1945 behandeln. Dazu gehören die Struktur und Entwicklung der Regierungsbezirke und der Kreise, Änderungen der Ortsnamen und Eingemeindungen, insbesondere die den Stadtkreis Groß-Stettin betreffenden. Enthalten sind ferner ein Verzeichnisse der evangelischen, katholischen und weitererer Kirchspiele der Provinz Pommern. Für die großen Städte werden zudem die einzelnen evangelischen Kirchengemeinden genannt. Zusätzlich zu den Mutterkirchen werden, so weit es die bearbeiteten Quellen zulassen, auch die Tochterkirchen und mitverwalteten Gemeinden aufgelistet.. Diese Informationen sollen das Feststellen der zugehörigen Kirchenbücher erleichtern, da im alphabetischen Gemeindeverzeichnis (Kapitel III) ebenso wie in der Vorlage nur die Zuordnung zu einem Kirchspiel, d.h. zu der Mutterkirche, nicht jedoch die mögliche Zugehörigkeit zu einer Tocherkirche oder mitverwalteten Gemeinde ersichtlich wird. Abschließend sind aus Kapitel III die Standesamtsbezirke nach Kreisen geordnet herausgezogen worden, wobei für die Stadt Stettin ihre Änderungen 1900-1945 ergänzt worden sind.
Angaben zu der verwendeten Literatur finden sich
in Kapitel
V.
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IIV Ergänzungen
Die in diesem Kapitel zusammengestellten Angaben ergänzen die Kapitel II und III (kreisweises und alphabetisches Verzeichnis der Orte und Wohnplätze nach dem Stand von 1932) in mehrerer Hinsicht. Zum einen werden Angaben zur Verwaltungseinteilung oberhalb der Kreisebene, d.h. zu den Regierungsbezirken, nachgetragen. Diese sind in der Vorlage enthalten, wurden aber aus Vereinfachungsgründen in den genannten Kapiteln weggelassen. Zudem erschien es sinnvoll, die verschiedenen Änderungen der Jahre 1919 bis einschließlich 1945 hinzuzunehmen. Das betrifft sowohl die Verwaltungseinteilung als auch die Änderung von Ortsnamen. Hinzugefügt wurden Zusammenfassungen zu den Kirchspielen und Standesamtsbezirken,
In der Zeit von 1920 bis 1942 wurden verschiedene Gemeinden umbenannt, zusammengelegt oder eingemeindet. In diese Zeit fällt auch die "Eindeutschung" vieler Ortsnamen.
Um dem Rechnung zu tragen wurden hier aus dem "Verzeichnis der Namensänderungen ehemals preußischer Gemeinden von 1850 bis 1942" /Verdenhalven/ die Angaben zu pommerschen Gemeinden herausgezogen und die Veränderungen sowohl in das nach Kreisen geordnete Verzeichnis (Kapitel II), als auch in das alphabetische Verzeichnis (Kapitel III) aufgenommen.
Eine nachträgliche Überprüfung (u.a. an Hand der Angaben im /Gemeindeverzeichnis/) ergab, daß hierdurch nur ein Teil der tatsächlichen Änderungen erfaßt wurde. So waren wie erwartet in der Regel die aufgrund der Gemeindereform 1932 fortfallenden Gutsbezirks- und Wohnplatznamen nicht erfaßt, ebenso nicht die Änderung des Status von Gutsbezirken zu Gemeinden. Es fehlte aber auch eine Reihe von Änderungen von Gemeinden aus verschiedenen Jahren ganz, und auch die Jahre der Änderung waren oft mißverständlich, in einzelnen Fällen auch fehlerhaft angegeben. Aus diesem Grund soll hier noch einmal eine vollständigere Liste der Änderungen folgen, ergänzt aufgrund verschiedener anderer Quellen (/Gemeindeverzeichnis/, /Reichling/, /Minbl./, /Kr.Bütow/, /Kr.Greifenberg/, /Kr.Schlawe/, /Kr.Stolp/.
Die in den Kapiteln II und III benutzten Angaben nach /Verdenhalven/ beziehen sich auf die Hauptgemeinden und das Jahr, in dem die Eingemeindung veröffentlicht wurde. Die hier übernommenen Angaben aus den neu hinzugezogenen Quellen hingegen verzeichnen, wann die Änderungen wirksam geworden sind. Deshalb gibt es u.U. Abweichungen gegenüber /Verdenhalven/. Dies trifft insbesondere für die Eingemeindungen nach Stettin zu, die 1939 wirksam, aber erst 1940 veröffentlicht wurden.
Anzumerken ist ferner, daß sich die folgenden Angaben auf Gemeinden beschränken, d.h. die Änderungen bei den Wohnplätzen unberücksichtigt bleiben mußten. Einzelheiten hierzu finden sich in den Amtsblättern der einzelnen Regierungsbezirke und z.B. auch in /Kr.Stolp/. Weitere Quellen werden ferner im /Grundriß/ genannt.
In Ergänzung zu den Angaben bis 1944 wird im folgenden überblicksmäßig zusammengestellt, welche der pommerschen Gemeinden des Jahres 1932 heute zu Deutschland und welche zu Polen gehören. Grundlage sind dabei die Angaben im /Gemeindeverzeichnis/. In den Fällen, in denen Teile von Gemeinden beiderseits der Grenze liegen, sind soweit möglich die Angaben auch für die Wohnplätze erfaßt. Dabei wurden auch andere Quellen hinzugezogen wie z.B. die jeweiligen Meßtischblätter. Die Ortsnamen sind entsprechend dem Stand von 1932 aufgeführt Spätere Änderungen (z.B. die 1939 vorgenommenen Eingemeindungen nach Stettin) sind dem vorigen Abschnitt zu entnehmen.
In diesem Abschnitt sind die in dem alphabetischen Verzeichnis der Gemeindeeinheiten (Kapitel III) enthaltenen Angaben zur kirchlichen Zuordnung noch einmal zusammengefaßt und zur besseren Benutzung um eine Reihe dort fehlender Angaben ergänzt worden.
Hinzuweisen ist darauf, daß die Kirchen eigene Verwaltungseinteilungen haben, die in der Regel mit der staatlichen Verwaltungseinteilung, z.B. den Kreisgrenzen, nicht übereinstimmen.
IV-4.1 Evangelischen Kirche der Union
Aus der Vorlage sind die Namen aller 1932 aufgeführten evangelischen Kirchspiele herausgezogen und nach (staatlichen) Kreisen zusammengefaßt worden. Davon abweichende Kirchenkreise sind unberücksichtigt geblieben. Ergänzt wurden diese Angaben durch die dort nicht aufgeführten Tochterkirchen ("T:"). Auch wenn damit nicht in allen Fällen erkennbar wird, welche Gemeinde bzw. welcher Wohnplatz welcher Mutter- oder Tochterkirche zugeordnet ist, so ergibt sich zumindest ein Hinweis, der die Zuordnung der Kirchenbücher erleichtert. Aus dem gleichen Grund werden hier, soweit es die Quellenlage zuläßt, Angaben zu mitverwalteten Gemeinden ("Mv:"), d.h. mater vagans bzw. mater combinata, ergänzt. Diese Angaben sind aus "Die Kirchenbücher in Pommern" (/Wehrmann/), "Das evangelische Pommern" (/Evangel.Pom./) und "Deutsches Kirchliches Adressbuch" (/Kirchliches Adressbuch/), Ausgaben 1927 (1.Aufl.) und 1937 (3.Aufl.) zusammengestellt.
Ältere Schreibweisen bei /Wehrmann/ sind in Klammern kursiv gedruckt. Sie geben u.U. auch Aufschluß über Umbenennungen bzw. Zusammenlegungen (siehe auch Kap. IV-2). Die Formen "oe" statt "ö" usw. werden dabei ebenso wie "Gr." statt "Groß" usw. und Namens-Verbindungen mit Bindestrich, z.B. "Groß-Toitin" statt "Groß Toitin", außer Acht gelassen.
Im Gegensatz zu /Wehrmann/ ist im Kirchlichen Adressbuch nicht zwischen Tochterkirchen und mitverwalteten Gemeinden unterschieden worden. Deshalb und auch wegen der unterschiedlichen Zeitpunkte der Veröffentlichung stimmen die Angaben in den genannten Quellen nicht immer überein. Die historische Entwicklung kann an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden. Für weiterführende Informationen sei hier auch auf den "Bestandsnachweis Pommerscher Kirchenbücher und Zivilstandsregister" (/Bestandsnachweis/) verwiesen.
Zur Unterstützung bei der Suche nach den Kirchenbüchern ist auch ein Hinweis auf die heutige staatliche Zugehörigkeit der Orte aufgenommen worden. Hinter dem Kreisnamen oder, sofern der Kreis geteilt ist, hinter dem Ortsnamen steht das Länderkennzeichen (D) für Deutschland beziehungsweise (PL) für Polen. Dabei wurde generell nach dem Prinzip verfahren, daß die Angabe der übergeordneten Einheit (Kreis, Kirchspiel usw.) gilt und sie für die untergeordnete Einheit (Kirchspiel, Tochterkirche usw.) nur dann gesondert aufgeführt ist, wenn sie von dieser abweicht.
Bei den Ortsnamen ist wiederum, wenn nicht anderes angegeben, der Stand Ende 1932 zugrunde gelegt. In der Regel sind die hier aufgeführten Gemeindeeinheiten Landgemeinden. Ist die politische Gemeindeeinheit eine Stadt (St) oder ein Wohnplatz (W), so ist das hinter dem Ortsnamen vermerkt. Eine Landgemeinde (Lg) ist nur bei solchen Tochterkirchen und mitverwalteten Gemeinden ausdrücklich gekennzeichnet, bei denen die Mutterkirche in einem Wohnplatz liegt. Liegt die Tochterkirche bzw. die mitverwaltete Gemeinde in einem anderen Kreis als die Muttergemeinde, so wird die Abkürzung des Kreises aufgeführt (siehe Kapitel I).
In einigen wenigen Fällen ist der Name des Kirchspiels in den Kapiteln II und III nicht bei den Ortsnamen aufzufinden. Dies trifft dann zu, wenn die Kirche in einem Ort liegt, dessen Ortsname mit mehreren Zusätzen versehen ist oder der einen Doppelnamen hat, während das Kirchspiel den Namen ohne Zusatz bzw. nur einen Teil des Doppelnamens trägt. Als Beispiel sei hier das Kirchspiel Mohrdorf im Kreis Franzburg-Barth genannt, zu dem die Orte Groß Mohrdorf und Klein Mohrdorf gehören, während es keinen Ort mit dem Namen Mohrdorf gibt.
Bei den Stadtkreisen steht im alphabetischen Verzeichnis (Kapitel III) genau wie im /GemeindelexikonP/ hinter dem evangelischen Kirchspiel der Zusatz "mehrere", z.B. "Stralsund (mehrere)", weil es in diesen Städten mehrere evangelische Kirchengemeinden gibt. Hierzu werden unter Zugrundelegung der oben genannten Quellen die Kirchengemeinden ("KG:") der Städte mit ihrem Namen genannt, z.B. "StralsundKG: St.Marien, ...". Kapellen sind durch "Kap." gekennzeichnet. Weitere kirchliche Stellen, wie Ausbildungsstätten, Garnisonspfarrer, Krankenanstalten usw. werden nicht aufgeführt.
In Preußen und somit auch in der Provinz Pommern wurden die Personenstandsdaten seit 1874 von staatlichen Stellen, den Standesämtern registriert. Es wurden Standesamtsbezirke eingerichtet, die für eine Anzahl von Gemeinden oder später in Stettin für bestimmte Stadtteile zuständig waren.
Wie bei den Kirchspielen sind die im alphabetischen Verzeichnis (Kapitel III) enthaltenen Namen der Standesamtsbezirke herausgezogen und kreisweise zusammengestellt worden. Die Standesamtamtsbezirke waren jeweils einem bestimmten Amtsgericht zugeordnet, das die Zweitschriften der Standesamtsregister erhielt. Auch stimmte die Einteilung der Standesamtsbezirke weitgehend mit der der Kreise überein, d.h. die Orte eines Standesamtsbezirks lagen weitgehend in einem Kreis.
Die Namen der Standesamtsbezirke stimmen nicht in allen Fällen mit dem Sitz des Standesamtes überein. Soweit feststellbar ist in diesen Fällen auch der Sitz des Standesamts genannt (kursiv). Die verfügbaren Quellen geben jedoch nicht in jedem Fall eine erschöpfende Auskunft.
Es treten folgende spezielle Abkürzungen auf: Stbz. = Stadtbezirk, Ldbz. = Landbezirk.
Der Stadtkreis Stettin wird wegen der unübersichlichen Situation gesondert in Abschnitt IV-5.1 dargestellt.
Korrekturen, die sich nach dem Druck ergeben haben, finden sich hier:
The (urban and rural) Communities and their (named) Parts in
Pomerania
at the Date of 1932, with Augmentations Covering the Period
from 1919 to
1945.
Compiled and edited by Brigitte and Klaus-Dieter
Kreplin
(Publications from the Genealogical Archive
Kreplin Nr.1)
(In German, with English Introduction:)
Die Gemeinden und Wohnplätze Pommerns
nach dem
Stand von 1932, mit Ergänzungen 1919 bis 1945.
Bearbeitet von Brigitte und Klaus-Dieter Kreplin
(Veröffentlichungen aus dem Genealogischen
Archiv
Kreplin Band 1)
The material presented in this publication is gained from the book "Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Bd. IV: Provinz Pommern" printed 1932. This means it provides an encyclopedia of the communities of the former German and Prussian province of Pomerania (Pommern), including its (named) parts, and their administrative relations, civil as well as church. The time of publication also says that it covers the "Old Pomerania" ("Altpommern"), that is the area called Pomerania (in Germany) between 1818 and 1938. Only after that date, for less then ten years, Pomerania has been enlarged by some Western-Prussian (Grenzmark Posen-Westpreußen) and Brandenburgian counties, which therefore are not included in this publication (similar publication for these areas are planned). However, in opposite to other recent publications, it covers the eastern part ("Hinterpommern", now part of Poland) as well as the western part of Pomerania ("Vorpommern", now still part of Germany).
Time has changed since the first publication in 1932 and also the motivation for using such a book. Today, a reader is not so much interested in the administrative and statistical information for his/her normal day life, but primarily wants to identify location of places, their parishes or registry office name to be able to look for the parish or civil registers.
The material is rearranged compared to the source to allow better finding aids. The main part now is the alphabetically ordered list of names of places of the different types (part B). It allows to identify all necessary information in one step and does not require like the original to hop from alphabetic list to the county, then to the commune, and then to the footnote providing the list of sub-places of the commune.
The material from the source has also been augmented. It now provides not only simple names, but also permutations if the name is constructed from two parts ("Groß Tuchen" and "Tuchen, Groß").
Further extensions (part A) provide a broad enhancement of usability for the serious researcher who also wants to have a more in-depth information of Pomerania than merely the film number of the LDS records (A hint should be made that the intention of this book is also to be used in connection with the coming book "Compilation of existing Pomeranian Curchbooks and Civil Registration Records"). This extension part contains
- a description of the administration history of the province of Pomerania from 1919 to 1944, including administrative areas (not contained in the other chapters) and the counties. The latter is especially important because in the 30ies the county of Randow has been removed and Greater Stettin has been founded;
- a list of changes in the status of communes, renaming as well as uniting with others as well as being swallowed; this list is rather accurate and complete, compared to other publications;
- a list describing detailed which parts and places of Pomerania are now in Germany and in Poland (excluding polish names, which can be found in a broad spectrum of other publications);
- a list of all parishes of the variety of confessions present 1932 in Pomerania. The evangelic churches are not only extracted from the main part, but also are augmented by the filial churches that belong to the respective diocese, which allows to get a better feeling which churchbooks might be checked;
- a list of the civil registry offices present in 1932;
- some maps showing administrative changes.
Part A has 196 pages, part B has 644 pages. Edition: 300 only.
Corrections detected after print are available here:
- Band 2: Materialien zur Bevölkerungskunde Pommerns. Stadt Stolp I. Einwohner und Bürger 1600-1850, herausgegeben von Klaus-Dieter Kreplin. Herdecke 1999.
- Publikationen (allgemein)